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   BFH, 06.07.1961 - IV 333/60   

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https://dejure.org/1961,10919
BFH, 06.07.1961 - IV 333/60 (https://dejure.org/1961,10919)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1961 - IV 333/60 (https://dejure.org/1961,10919)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1961 - IV 333/60 (https://dejure.org/1961,10919)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 21.08.1964 - VI 76/63 U

    Steuerliche Einordnung von Einnahmen aus die Ausbeutung von vorhandenen

    Diese Zurechnung hängt nicht davon ab, ob für die Gewerbeberechtigung ein Einheitswert festgestellt wurde (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 333/60 vom 6. Juli 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 8).

    wegen Geringfügigkeit bei der Anwendung des § 8 Ziff. 8 GewStG abgesehen werden kann (siehe dazu auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 333/60, a.a.O.).

  • FG München, 18.11.2009 - 1 K 2836/06

    Zuführungen zu einer Rekultivierungsrückstellung keine Pachtzinsen -

    Dass sich das Entgelt - wie im Streitfall - nach der Menge des gewonnenen Materials bemisst, genügt nach der Rspr. noch nicht zur Annahme eines Kaufvertrages (BFH-Urteil vom 6. Juli 1961 IV 333/60, HFR 1962, 8).
  • BFH, 12.01.1972 - I R 220/69

    Verträge über die Ausbeute von Bodenschätzen als Pachtverträge

    c) Die Rechtsprechung des BFH hat mehrfach hervorgehoben, daß Ausbeuteverträge unter besonderen Voraussetzungen auch Kaufverträge sein können, nämlich dann, wenn einmalig eine genau festgelegte Menge der Bodensubstanz überlassen oder der Boden mitveräußert wird (BFH-Urteile I 199/57 U, a. a. O.; VI 159/58 U vom 13. Mai 1959, BFH 69, 88, BStBl III 1959, 294; IV 333/60 vom 6. Juli 1961, StRK, GewStG § 8 Ziff. 2 bis 9, Rechtsspruch 33; I 142/61 vom 4. September 1962, HFR 1963, 26; VI 208/63 vom 13. November 1964, HFR 1965, 209; VI 161/65 vom 2. März 1966, BFH 86, 128, BStBl III 1966, 364; VI 375/65, a. a. O.).
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